Eine Lok hat ihren Fristablauf genau 8 Jahre nach der letzten Hauptuntersuchung. Im Falle der 143 307 ist also Fristablauf am 21.03.2014.
Alle anderen angeschriebenen Verlängerungsdaten sind insofern unbedeutsam, da auch nach dem 15.03.13 eine weitere Verlängerung erfolgen kann. Aus diesem Grund sind auf dieser Seite auch keine Verlängerungsuntersuchungen angegeben, da diese keinerlei Aussage haben.